Hinweise für impfwillige Eltern und erwachsene Impfwillige
- aus der Erfahrung mehrjähriger Behandlungs- und Gutachtertätigkeit für die Anerkennung möglicher Folgeschäden nach
Impfkomplikationen, aus denen ggf. Behandlungskosten und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) resultieren -
1. Impfen ist in Deutschland prinzipiell freiwillig. Ausnahmen davon können nur der Bundesgesundheitsminister oder die
Landesgesundheitsminister bei entsprechender Seuchenlage erlassen.
Diese Situation ist seit Gültigkeit des Infektionsschutzgesetztes (IfSchG, 1.1.2001) noch nie eingetreten.
Die Verantwortung für die Zustimmung zur Impfung obliegt daher jeder/m Erwachsenen selbst, für unter 18- jährige den Sorgeberechtigten.
Eine medizinische Maßnahme bedarf im Zweifelsfall (außer akuten Notfällen wie Unfällen/schweren Verletzungen) immer der Zustimmung beider Sorgeberechtigten, wenn es 2 gibt (meist Vater und Mutter).
In diesem Sinne ist die mögliche Tetanusimpfung nach einer Verletzung keine dringliche Notfallmaßnahme, da die Inkubationszeit von Tetanus 4- 14 Tage beträgt.
2. Dokumentieren Sie möglichst lückenlos die Entwicklungsschritte des Kindes wie Sprachentwicklung, Krabbeln, Laufen, Feinmotorik beim
Malen etc. Machen Sie Foto- und Filmaufnahmen und bewahren Sie diese sicher auf.
Begründung: in fast allen Fällen, in denen es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, findet sich auf der Seite des beklagten Landesversorgungsamtes ein Gutachter, der behauptet, das Kind sei
schon vor der Impfung entwicklungsmäßig auffällig gewesen, habe nicht gesprochen usw.
Wenn Sie Impfungen zustimmen, bevor das Kind laufen und sprechen kann, vermindern sich die Chancen auf eine Anerkennung als Impffolge entsprechend.
3. Gemäß § 22 IfSchG müssen alle Impfungen im Impfausweis dokumentiert sein. Achten Sie darauf, daß alle Impfungen sofort und vollständig
(mit Datum, Chargenaufkleber, Stempel und Unterschrift des Arztes) eingetragen werden- nicht nur in der Krankenakte!
Weiter mit dem vollständigen Punkt 3 bis Punkt 7 gehts im Download über dem Artikel ...