Dr. med. vet. Peter Patzak ist seit 2022 zertifizierter Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

 

Es gibt mehrere Arten von Gutachten, bitte lassen Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand die jeweils sinnvolle und notwendige Art empfehlen:
 
1.    Gerichts- Gutachten

… werden, wie der Name sagt, vom Gericht bestellt und bezahlt. Üblicherweise muss der Kläger einen Betrag von 3.000 € bei Gericht hinterlegen, den er im Obsiegensfall vom Beklagten zurückerhält. Prinzipiell haben beide prozessbeteiligten Seiten das Recht, Gutachter vorzuschlagen bzw. das Gericht bestellt einen Gutachter seines Vertrauens.
 
Achtung: Es kann nur jemand als Gerichtsgutachter vorgeschlagen werden, der
 
a)    wegen der gebotenen Neutralität nicht mit dem Geschädigten verwandt oder verschwägert ist und nicht in geschäftlicher Beziehung zu ihm steht (d.h. der vorher kein Parteien- Gutachten erstellt und/oder den Geschädigten nicht vorher schon medizinisch behandelt hat!).
 
b)    medizinisch kompetent ist, d.h. auf dem Gebiet des Impfens gearbeitet hat und in der Lage ist, medizinische Diagnosen zu stellen (in Deutschland sind dazu nur Ärzte und Heilpraktiker berechtigt). Bisher wählten Gerichte meist (emeritierte) Medizinprofessoren aus.
 
Im Fall von Anerkennungsklagen auf Impfschaden muss immer ein ärztliches Gutachten nach § 109 SGG erstellt werden.

 

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie eine Empfehlung für einen ärztlichen Gutachter benötigen. 

 

2.    Parteien- Gutachten

… wird von einer der prozessbeteiligten Parteien in Auftrag gegeben, um z.B. zu belegen, ob überhaupt ein hinreichender Verdacht des Zusammenhangs zwischen Impfung und Schadensereignis besteht oder dass überhaupt ein Gesundheitsschaden entstanden ist. Parteien- Gutachten sind bei kompetenter juristischer Vertretung in der ersten Instanz selten notwendig. Juristisch kommt ein Sachverständigen- Gutachten nach § 106 Sozialgerichtsgesetz, SGG) infrage, das Dr. Peter Patzak als Sachverständiger verfassen kann.  

Wenn Sie ein Gutachten wünschen, berechnen Sie bitte, dass die Anfrage 6 Wochen vor dem Fertigstellungstermin (Anwalts- bzw. Gerichtstermin) eingehen muss. Es sind für ein Gutachten nicht nur eine ausführliche persönliche Untersuchung des potentiell Geschädigten, sondern auch das gründliche Studium aller vorliegenden Akten und langwierige Literaturrecherchen notwendig, die viel Zeit in Anspruch nehmen.                                    
Eine Kostenschätzung kann nur fallweise abgegeben werden.

 

 

Dr. med. vet. Peter Patzak ist seit 2022 zertifizierter Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Dr. Peter Patzak

 Impfsachverständiger

 Heilpraktiker

 Homöopath

Dorfstraße 7

04862 Mockrehna

 

Dr. med. vet. Peter Patzak ist seit 2022 zertifizierter Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

 

Kontakt

Tel.: 034244 / 64 02 67

 

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