Was sollte ich tun, wenn ich eine Impfkomplikation befürchte?

Hier gilt es, eine medizinische und eine juristische Seite zu beachten.

Medizinisch:

Da es seit fast 40 Jahren in Deutschland keine Aus- und Fortbildungen für Ärzte zur Erkennung von Impfkomplikationen gibt, dürfen Sie von impfenden oder anderen zugezogenen ÄrztInnen keine fundierte Auskunft dazu erwarten. Wissen über Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Diagnostik von Impfkomplikationen ist seit Jahrzehnten nicht mehr Bestandteil der ärztlichen Ausbildung (1).

Der Verfasser stellte im Rahmen einer Befragung impfender ÄrztInnen in Sachsen fest, daß die seit 2001 geltende gesetzliche Meldepflicht für den Verdacht einer Impfkomplikation (§ 6 Infektionsschutzgesetz, 2) ca. 90 % der impfenden ÄrztInnen unbekannt ist.

Komplikationen von Impfungen werden von ÄrztInnen je nach Situation als

  • angeboren/genetisch bedingt (Fälle von Krampfleiden werden als „angeboren“ fehlinterpretiert, obwohl belegt ist, daß ca. 96 % aller Fälle von Neugeborenen- Epilepsie mit Impfungen als Auslöser zusammenhängen, 3) Es kam mehrfach in der Praxis des Verfassers vor, daß größeren Kindern und Erwachsenen Erkrankungen, die eindeutig auf eine Impfung zurückzuführen waren, von hinzugezogenen Fachärzten als „genetisch bedingt“ klassifiziert wurden. Was diese Fachärzte nicht erklärten, war der bekannte Fakt, daß in Impfstoffen Substanzen enthalten sind, die Mutationen auslösen und somit das Erbgut verändern können.
  • „Entwicklungs- oder Teilleistungsstörungen“-das Kind habe eben kein Talent zum Laufen, Sprechen, Schreiben usw. Aufmerksame TherapeutInnen haben seit Jahrzehnten beobachtet, daß es nach Impfungen häufig zu Entwicklungsverzögerungen, -stillständen oder sogar -rückschritten kommt, die man bei ungeimpften Kindern nie oder nur nach schweren Traumata oder Erkrankungen beobachten kann. Der Verfasser beobachtete anhand von mehreren tausend Kinderanamnesen, daß geimpfte Kinder erst mit durchschnittlich 15 Monaten frei liefen, während ungeimpfte mit durchschnittlich 12 Monaten frei laufen können.
  • ganz normal (weil geimpfte Kinder wegen ihres irritierten/ überforderten Immunsystems oft 20 Infekte pro Jahr ausbilden und in manchen Kindereinrichtungen ein großer Anteil von Kindern geimpft ist)- so glauben unerfahrene/ fehlinformierte Eltern, Säuglinge und Kleinkinder seien ihrer Natur nach immerzu krank- vor allem, wenn in ihrem Familien- und Freundeskreis die Mehrzahl der Kinder geimpft und infolgedessen ebenso immunschwach ist wie ihr eigenes (meist einziges) Kind. Viele Eltern wissen (nach Beobachtung des Verfassers) nicht, wie ein gesundes Kind aussieht (Wissen= gelebte Erfahrung). Gesunde Kinder fiebern höchstens während der Zahnung und bei den üblichen und- wenn gut begleitet- harmlosen Kinderkrankheiten wie Mumps, Masern, Röteln, Windpocken. Die immer wiederkehrenden oder chronischen Entzündungen von Atemwegen (Bronchitis), Ohren (Otitis), Hals (Pharyngitis, Tonsillitis) sind typisch für geimpfte Kinder und kommen bei ungeimpften Kindern sehr selten vor, wie der Verfasser in 23 Jahren Praxis beobachten durfte (Siehe Text Wie (über)lebt ein ungeimpftes Kind? auf dieser Homepage).

fehlgedeutet.

Da ÄrztInnen mit einem deutschen Universitätsabschluß Impfkomplikationen nicht einmal erkennen, können sie sie folglich auch nicht sachgerecht behandeln. Hier sind Eltern bzw. Betroffene auf TherapeutInnen angewiesen, die- wie der Verfasser- sich mit dem Thema auskennen und in ihrer Aus- und Fortbildung mit der Behandlung von Impfgeschädigten vertraut gemacht wurden. Viele der in der Behandlung von Impfkomplikationen versierten TherapeutInnen haben dazu etwas veröffentlicht (z.B. Ravi Roy/ Murnau, Dr. Joachim Grätz/ Starnberg, Dr. Steffen Rabe/ München, Dr. Andreas Richter/ Haunetal, Stefan Reis/ Mülheim, Rolf Kron/ Kaufering). Ein Verzeichnis kompetenter AnsprechpartnerInnen ist in Vorbereitung. Die am meisten bewährte Methode ist eine Kombination aus klassischer Homöopathie und Orthomolekularer Medizin.

Es sollte bei Verdacht auf das Vorliegen eine Impfkomplikation nicht gewartet werden- Stunden zählen für die Prognose- es liegt in jedem Fall ein dringender Notfall vor!

Autoimmunprozesse, die durch Impfstoffe angestoßen werden können und den Hauptanteil der Fälle von Impfkomplikationen ausmachen, sind ihrer Natur nach unumkehrbar und sollten so schnell wie möglich aufgehalten werden!

So kann eine Besserung auch schon während weniger Stunden/ Tage erwartet werden, wenn die Behandlung geeignet ist.

Eine Rückabwicklung degenerativer Nervenzerstörungen durch Autoimmunprozesse ist nur schwierig, langwierig und unter Verlusten möglich. Bereits der Begründer der Homöopathie, Dr. Samuel Hahnemann, beschrieb einen solchen Therapieprozeß für- wie er es nannte- künstliche Krankheiten (4):

§ 75

Diese, durch die allöopathische Unheilkunst, (am schlimmsten in den neueren Zeiten)* hervorgebrachten Verhunzungen des menschlichen Befindens, sind unter allen chronischen Krankheiten die traurigsten, die unheilbarsten und ich bedauere, daß, wenn sie zu einiger Höhe getrieben worden sind, wohl nie Heilmittel für sie scheinen erfunden oder erdacht werden zu können.

*Anm. d. Verf.: Hahnemann konnte eigentlich nicht wissen, daß es im 20. und 21.Jahrhundert noch schlimmer kommen würde. „alloöpathisch“ bedeutet „nicht ähnlich“, also nicht nach den von Hippokrates, Paracelsus und Hahnemann gefundenen Gesetzen der Heilkunst- umfaßt heute die gegen das Leben gerichteten Therapien: unnötige (nicht lebensrettende) Operationen, Bestrahlungen, Impfungen, Antibiotika und Chemotherapie. Diese Methoden heilen nie, sondern verschieben nur Symptome auf tiefere- lebenswichtigere- Ebenen.

 

§ 76

Nur gegen natürliche Krankheiten hat uns der Allgütige Hülfe durch die Homöopathik geschenkt – aber jene, durch falsche Kunst schonungslos erzwungenen, oft jahrelangen Schwächungen (durch Blut-Verschwenden, Abmergelung durch Haarseile und Fontanelle) so wie die Verhunzungen und Verkrüppelungen des menschlichen Organisms im Innern und Aeußern durch schädliche Arzneien und zweckwidrige Behandlungen, müßte (bei übrigens zweckmäßiger Hülfe, gegen ein vielleicht noch im Hintergrunde liegendes, chronisches Miasm*) die Lebenskraft selbst wieder zurücknehmen, wenn sie nicht schon zu sehr durch solche Unthaten geschwächt worden und mehrere Jahre auf dieses ungeheure

Geschäft ungestört ** verwenden könnte. Eine menschliche Heilkunst, zur Normalisirung jener unzähligen, von der allöopathischen Unheilkunst so oft angerichteten Innormalitäten, giebt es nicht und kann es nicht geben.

 

*Anm. d. Verf..: Als Miasmen wurden von Hahnemann angeborene/genetisch bedingte/ epigenetische Neigungen bezeichnet, unter anderem solche, die durch Infektionen bei Vorfahren erworben wurden. So ist bekannt, daß Infektionen wie Tuberkulose, Syphilis, Toxoplasmose und Gonorrhoe bei den Nachkommen über 3-4 Generationen Schwächungen hinterlassen können, die bei den Betroffenen an Symptomen äußerlich zu erkennen sind. Diese prädisponieren zu bestimmten Krankheiten (z.B. Allergie-Entwicklung nach Impfung, wiederkehrende Infekte trotz gesunder Lebensweise usw.,5).

 

**Das bedeutet, die Heilungsuchenden müssen, wenn die Behandlung Erfolg haben soll, dauerhaft auf unterdrückende Therapien verzichten. Dieser Paragraph zeigt die Grenzen der Homöopathie auf, wie zum Beispiel, daß durch Bestrahlung, Chemikalien oder Operation, und insbesondere durch Autoimmunprozesse, zerstörte oder entfernte Organe nicht wiederhergestellt werden können.

 

Suchen Sie- falls Sie dem Impfgedanken zuneigen- ausreichend lange vor Impfungen die Bekanntschaft eines versierten Homöopathen. Nicht-individualisierte „Globuli zur Ausleitung eines Impfschadens/des Impfstoffes“ sind positives Denken. Eine einmal begonnene Autoimmunreaktion, die aus tausenden biochemisch-immunologischen Prozessen binnen Minuten besteht, kann nicht rückgängig gemacht werden, ebensowenig wie Sie eine abgeschossene Silvesterrakete auf Knopfdruck zurückholen können. Eine Behandlung von Impffolgen ist erst möglich, nachdem sie eingetreten sind, denn jeder Fall liegt anders und bedarf anderer Heilmittel.

Juristisch:

Hier geht es um die Anerkennung möglicher Folgeschäden nach Impfkomplikationen, aus denen gegebenenfalls hohe Behandlungskosten resultieren, die nicht von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bis 100 % und Pflegebedürftigkeit sind nicht selten Folgen einer Impfkomplikation sein und deren Anerkennung muß in meist langjährigen Gerichtsprozessen erstritten werden.

Impfen ist in Deutschland prinzipiell freiwillig. Ausnahmen davon können nur der Bundesgesundheitsminister oder die Landesgesundheitsminister bei entsprechender Seuchenlage erlassen. Diese Situation ist seit Gültigkeit des Infektionsschutzgesetzes 2001 (2) noch nie eingetreten. Die Verantwortung für die Zustimmung zur Impfung obliegt daher jeder/m Erwachsenen selbst, für unter 16-jährige den Sorgeberechtigten. Eine medizinische Maßnahme bedarf im Zweifelsfall (außer akuten Notfällen wie Unfällen/schweren Verletzungen) immer der Zustimmung der Sorgeberechtigten. In diesem Sinne ist die mögliche Tetanusimpfung nach einer Verletzung keine dringliche Notfallmaßnahme, da die Inkubationszeit von Tetanus 4- 14 Tage beträgt. Im Entscheidungsfall wird die-/derjenige Sorgeberechtigte entscheiden, der die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) umsetzen läßt, weil sie- wie auch immer sachlich unbegründet- als „medizinischer Standard“ gelten.

Dokumentieren Sie möglichst lückenlos die Entwicklungsschritte Ihres Kindes wie Sprachentwicklung, Krabbeln, Laufen, Feinmotorik beim Malen etc. Machen Sie Foto- und Filmaufnahmen und bewahren Sie diese sicher auf.

Begründung: in fast allen Fällen, in denen es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, findet sich auf der Seite des beklagten Landesversorgungsamtes ein Gutachter, der behauptet, das Kind sei schon vor der Impfung entwicklungsmäßig auffällig gewesen, habe nicht gesprochen usw. Wenn Sie Impfungen zustimmen, bevor das Kind laufen und sprechen kann, vermindern sich die Chancen auf eine Anerkennung als Impffolge entsprechend.

Gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz müssen alle Impfungen im Impfausweis dokumentiert sein. Achten Sie darauf, daß alle Impfungen sofort und vollständig (mit Datum, Chargenaufkleber, Stempel und Unterschrift des Arztes) eingetragen werden- nicht nur in der Krankenakte!

Begründung: Wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, stellt sich manchmal heraus, daß von Eltern/Gutachtern angeforderte Krankenakten „verschwunden“ oder unvollständig sind. Das setzt die Geschädigten vor Gericht in bedeutende Nachteile.

Wenn der impfende Arzt/die impfende Ärztin der-/dieselbe ist, die die U- Untersuchungen vornimmt, lassen Sie das Kind von Zeit zu Zeit (mindestens alle 3 Monate) von anderen Mediziner(inne)n untersuchen und sich die gesunde körperliche und geistige Entwicklung schriftlich bestätigen.

Begründung: wenn nach Eintreten einer Impfkomplikation die impfende Ärztin damit rechnen muß, juristisch belangt zu werden, kann sie

  1. im Nachhinein behaupten, bestimmte Defizite hätten schon vor der Impfung vorgelegen,
  2. den Verlust der Krankenakte des Kindes behaupten und sie kann
  3. nach geltendem Recht die Aussage verweigern, wenn sie befürchten muß, durch eine Aussage sich selbst zu belasten.

Wenn nach einer Impfung binnen 6 Monaten gesundheitliche- seelische oder körperliche- Auffälligkeiten beim Kind sichtbar werden, suchen Sie umgehend Fachärzte auf, die die Auffälligkeiten dokumentieren. Erwähnen Sie dabei die vorausgegangene Impfung oder den Verdacht eines Zusammenhanges, wird die Kooperationsbereitschaft der meisten Fachärzte abrupt enden, vermeiden Sie daher einstweilen das Thema. Verlangen Sie sofort Kopien aller Befunde und bewahren Sie diese sicher auf.

Begründung: in der Erfahrung arbeiten Universitätsmediziner(innen), die für Spezialuntersuchungen benötigt werden, gleichzeitig an Forschungsvorhaben, die von pharmazeutischen Unternehmen mitfinanziert werden (sogenannte Drittmittelgeber). Wenn diesen Geldgebern bekannt wird, daß die betreffende Abteilung mithilft, objektive Risiken von Impfverfahren festzustellen, beenden diese Unternehmen möglicherweise die Kooperation mit der entsprechenden Abteilung/der gesamten Klinik. Dies könnte das Karriere-Ende für den/die entsprechende/n Mediziner/in auf dem Gebiet der kommerziellen Medizin bedeuten.

Gemäß § 6 IfSchG ist jeder Verdacht einer Impfkomplikation meldepflichtig, der über leichtes Fieber bis 39 °C, Unwohlsein und Rötung an der Impfstelle für 3 Tage hinausgeht. 90 % aller Ärzte kennen diese gesetzliche Vorschrift nicht, wie die oben genannte Umfrage unter impfenden Ärzten ergab. Ärzte kommen ihrer gesetzlichen Meldepflicht (nicht nur für Impfkomplikationen, sondern auch für meldepflichtige Krankheiten) vor allem deshalb nicht nach, weil es sich um einen Zeitaufwand handelt, der nicht vergütet wird.

Die Meldung auf Verdacht des Vorliegens einer Impfkomplikation kann durch Sie selbst oder einen anderen medizinisch Tätigen Ihres Vertrauens (Hebamme, Heilpraktiker) erfolgen. Das Formular steht auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Institutes: www.pei.de. Die Meldung muß an das Gesundheitsamt beim Wohnort des Geschädigten gesandt werden.

Vom Paul-Ehrlich-Institut erhalten Sie binnen 3 Wochen eine Eingangsbestätigung mit PEI- Nummer. Wenn Sie diese nicht erhalten, hat das Gesundheitsamt unter Verstoß gegen § 11 IfSchG Ihre Meldung nicht weitergeleitet (das traf in Sachsen 2001- 2008 auf 39 % der Meldungen zu, 6), die Nichtweiterleitung der Impfschadens-Verdachtsmeldung war auch 2016 Praxis in sächsischen Gesundheitsämtern (7). In diesem Fall senden Sie die Meldung nochmals an das PEI und führen Sie Beschwerde gegen das Gesundheitsamt bei der Kommunalaufsichtsbehörde des betreffenden Landkreises.

7. Wenn Sie vom Arbeitgeber genötigt werden einer Impfung zuzustimmen, sollten Sie wissen, daß

a) die Berufsgenossenschaft von Ihnen verlangen kann, Sie aus der Haftung für Krankheiten, für die es Impfungen gibt, zu entlassen, falls Sie keine Impfung vornehmen lassen (betrifft in der Regel Hepatitis B)

b) falls Sie sich impfen lassen und einen Schaden erleiden, der zu Ihrer Berufsunfähigkeit führt, die Berufsgenossenschaft nicht zahlt mit der Begründung: es existiert keine Impfpflicht.

c) wenn Sie als Bundeswehr-/Polizeibeamtin eine Impfung befohlen bekommen, können Sie diese mit Verweis auf GG Art. 2 (körperliche Unversehrtheit) verweigern. Wenn die Impfung Voraussetzung für einen karrierefördernden Auslandseinsatz ist, kann Ihnen dieser Einsatz jedoch mit Hinweis auf die fehlende Bereitschaft zur Impfung verweigert werden. Wenn Sie wegen des Einsatzes einer Impfung zustimmen und einen Impfschaden erleiden, haftet der Bund als Arbeitgeber nicht für die entstandenen gesundheitlichen Schäden (Behandlungskosten, Karriere- Aus, Ausfall von Dienstbezügen…8).

 

Quellen

1.     Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist

2.     Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Ausfertigungsdatum: 20.07.2000, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615) geändert worden ist

3.     Von Spiczak, S., Helbig, I., Drechsel-Baeuerle, U., Muhle, H., van Baalen, A., van Kempen, M.J., Lindhout, D., Scheffer, I.E. Berkovic, S.F., Stephani, U., Keller- Stanislawski, B.; A retrospective population-based study on seizures related to childhood vaccination, Epilepsia. 2011 Aug; 52 (8): 1506-12

4.     Hahnemann, Samuel; Organon der Heilkunst (6. Auflage, 1842, Original- Wortlaut und -Orthographie), O- Verlag, berg a. Starnberger See 1986

5.     Laborde, Yves und Risch, Gerhard; Die hereditären chronischen Krankheiten, Müller & Steinicke, München 1998

6.     Orosz, Helma; Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Sächsischen Landtag, Sächsischer Landtag; Drucksache Nr. 4/ 10460 vom 27.12. 2007

7.     Melli, Anett; persönliche Mitteilung

8.     Persönliche Mitteilung eines hochrangigen Bundeswehrangehörigen, der infolge einer Impfung eine schwere neurologische Erkrankung erlitt und seit Jahren vergeblich um Anerkennung als Berufskrankheit kämpft (2006)

 

 

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