Wer meldet eine Impfkomplikation?


Prinzipiell kann jede/r den Verdacht auf eine Impfkomplikation melden.

 

Dazu gibt es auf der Internetseite des Paul- Ehrlich- Institutes- www.pei.de- unter dem Link

 

https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/meldeformulare-online-meldung/meldeformulare-arzneimittelsicherheit-node.html;jsessionid=09779BC4C67671D6EE3DD13737B49319.1_cid354


ein Meldeformular, auch zum Ausdrucken als pdf.

 
Gemeldet werden soll der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (§ 6 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz, IfSG), das heißt, alle Erscheinungen, die in einem Zusammenhang mit einer Impfung stehen könnten und über
Impfreaktionen

hinausgehen.


Zur Meldung gesetzlich verpflichtet sind neben Ärzten und Heilpraktikern auch alle anderen Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen mit staatlicher Anerkennung, also auch Krankenschwestern, Hebammen, Physio- und ErgotherapeutInnen (§ 8 IfSG).


Gemäß § 73 Abs. 2 IfSG kann das Unterlassen der Meldung durch die oben genannten, verpflichteten Personen mit bis zu 25.000 € Geldstrafe geahndet werden.

 

Hier finden Sie mich:

Dr. Peter Patzak

 Impfsachverständiger

 Heilpraktiker

 Homöopath

Dorfstraße 7

04862 Mockrehna

 

Dr. med. vet. Peter Patzak ist seit 2022 zertifizierter Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

 

Kontakt

Tel.: 034244 / 64 02 67

 

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Dr. med. vet. Peter Patzak, Heilpraktiker, Homöopath, Impfsachverständiger