Wer meldet eine Impfkomplikation?
Prinzipiell kann jede/r den Verdacht auf eine Impfkomplikation melden.
Dazu gibt es auf der Internetseite des Paul- Ehrlich- Institutes- www.pei.de- unter dem Link
ein Meldeformular, auch zum Ausdrucken als pdf.
Gemeldet werden soll der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (§ 6 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz, IfSG), das heißt, alle Erscheinungen,
die in einem Zusammenhang mit einer Impfung stehen könnten und über Impfreaktionen
hinausgehen.
Zur Meldung gesetzlich verpflichtet sind neben Ärzten und Heilpraktikern auch alle anderen Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen mit
staatlicher Anerkennung, also auch Krankenschwestern, Hebammen, Physio- und ErgotherapeutInnen (§ 8 IfSG).
Gemäß § 73 Abs. 2 IfSG kann das Unterlassen der Meldung durch die oben genannten, verpflichteten Personen mit bis zu 25.000 € Geldstrafe
geahndet werden.